Samstag, 20. April 2024
   
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Hausordnung

Hausordnung der Stadt- und Kreisbibliothek

„Georgius Agricola“ Glauchau

 

Auf Grund der Dienstanweisung über die Hausordnung für das Rathaus und anderer Dienstgebäude der Stadt Glauchau wird für die Stadt- und Kreisbibliothek „Georgius Agricola“ Glauchau  folgende  ergänzende Hausordnung erlassen:

 

  1. Rücksichtsvolles Verhalten

Die Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen sowie der Betrieb der Bibliothek nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Die baulichen Anlagen und die Ausstattung der Bibliothek sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden.

In den Räumen der Bibliothek ist es, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, nicht gestattet, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Das Rauchen ist in der gesamten Bibliothek verboten.

Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.

 

  1. Abgabe von Behältnissen und sperrigen Gegenständen

Das Personal der Bibliothek kann verlangen, dass mitgebrachte Behältnisse und sperrige Gegenstände in die dafür vorgesehenen Schränke eingeschlossen oder zur Aufbewahrung abgegeben werden. In alle nicht eingeschlossenen Behältnisse kann das Personal, auch ohne konkreten Verdacht, Einsicht nehmen.

Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der in Verwahrung gegebenen Sachen.

 

  1. Handlungen in fremdem Interesse

Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.

Das Fotografieren oder Filmen ist nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung erlaubt.

 

  1. Nutzung spezieller Dienste

Die Inanspruchnahme einiger Bibliotheksdienste ist an die Hinterlegung der Benutzerdaten gebunden. Für die Nutzung der Computer und sonstiger Geräte können vom Personal der Bibliothek maximale Benutzungszeiten festgelegt werden.

Die Verwendung eigener technischer Geräte einschließlich Zubehörs ist nicht erlaubt.

 

  1. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen

Für minderjährige Besucherinnen und Besucher sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Für Minderjährige ohne verantwortliche Begleitperson besteht keine Aufsichtspflicht durch das Personal der Bibliothek. Eine Haftung bei Unfällen von Minderjährigen wird von der Bibliothek grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Bibliothek, an denen Minderjährige teilnehmen.

 

  1. Hausrecht

Die Bibliotheksleitung bzw. von ihr beauftragte Personen haben das Recht, Besucherinnen und Besucher aus der Einrichtung zu verweisen, wenn diese gegen die Benutzer-, Gebühren- oder Hausordnung verstoßen und den Betrieb der Bibliothek stören.

 

 

Glauchau, 01.08.2019       

Birgit Jacob gez. Dr. Peter Dressler
  Leiterin der Bibliothek Oberbürgermeister

 

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Stadt- und Kreisbibliothek Glauchau